Naturkind - der Bio-Markt für bewussten Genuss

Was bedeuten die Siegel auf den NATURKIND-Produkten?

Es gibt eine ganze Reihe von Prüfzeichen, die auf unseren NATURKIND-Produkten zu finden sind. Sie geben Auskunft über die Einhaltung bestimmter Qualitäts- und Sicherheitskriterien. Damit du im Prüfsiegel-Dschungel nicht die Orientierung verlierst, erklären wir dir hier alle wichtigen Kennzeichnungen.

  • Bio-Logos

    Bio-Produkte stammen aus ökologischer Landwirtschaft, die das Ziel hat, im Einklang mit der Natur zu produzieren. Produkte mit dem "EU-Bio-Logo" erfüllen dabei mindestens die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung. Dies trifft auch für das deutsche Bio-Siegel zu.

    Die ökologische Landwirtschaft setzt auf den natürlichen Kreislauf von Saatgut, Pflanzenbau, Futtermittel, Tierhaltung und Düngung. Sie bilden bei einem entsprechend zertifizierten Betrieb einen nahezu geschlossenen Kreislauf, der den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und Artenvielfalt zum Ziel hat.

    In der konventionellen Landwirtschaft kann der geschlossene Kreislauf durch Spezialisierung durchbrochen werden. So werden zum Beispiel Futtermittel nicht mehr selbst erzeugt, sondern als Kraftfutter eingekauft. Produziert werden diese Futtermittel häufig in Monokulturen mit entsprechendem Pflanzenschutzmitteleinsatz. Das kann negative Folgen haben, zum Beispiel für die Fruchtbarkeit der Böden oder den Erhalt der Artenvielfalt.

    Zertifizierte Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • Pflanzliche Produkte müssen aus abwechslungsreichen Fruchtfolgen stammen.
    • Tierische Produkte müssen aus artgerechter Tierhaltung stammen. Auch das Futter wird vielfach vom eigenen Betrieb erzeugt.
    • Das Tierfutter muss aus ökologisch erzeugten Futtermitteln bestehen, ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern.
    • Es dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
    • Leicht löslicher, synthetisch-mineralischer Dünger ist nicht erlaubt.
    • Es dürfen keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden.
    • Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden und keine künstlichen Aromen oder Farb- und Konservierungsstoffe enthalten.
    • Die Lieferanten müssen entsprechende Zertifikate vorweisen. Sie werden außerdem ein- bis zweimal pro Jahr durch eine staatlich zugelassene, unabhängige Öko-Kontrollstelle überprüft.

    Bei NATURKIND-Produkten wird außerdem durch ein umfangreiches Prüfprogramm die Qualität fortlaufend überwacht. Diese Laboruntersuchungen fordert NATURKIND von den Lieferanten ein und beauftragt darüber hinaus selbst anerkannte externe Labore mit Kontrollen.

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  • Bioland

    Das Bioland-Markenzeichen steht für hochwertige Bio-Lebensmittel, die auf natürliche Weise hergestellt werden. Tragen dürfen es die Produkte der über 7.000 Landwirte, Gärtner, Imker und Winzer, die Mitglied im Bioland-Verband sind. Ebenso sind die Lebensmittel von mehr als 1.000 Bioland-Partnern – von der Molkerei über die Brauerei bis hin zum Metzger und Bäcker – mit dem Bioland-Markenzeichen gekennzeichnet. Sie alle arbeiten nach den strengen Bioland-Richtlinien. Bereits seit 1971 bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Natur und machen Bioland zum führenden Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol.

    Gemeinsam haben die Bioland-Mitglieder ein Leitbild für die Landwirtschaft der Zukunft erarbeitet. Diese sieben Bioland-Prinzipien geben ein Ziel und eine Richtung vor, um die Methoden und Verfahren des organisch-biologischen Landbaus fortlaufend zu verbessern und weiterzuentwickeln.

    Die sieben Prinzipien für die Landwirtschaft der Zukunft sind:

    • im Kreislauf wirtschaften
    • Bodenfruchtbarkeit fördern
    • Tiere artgerecht halten
    • wertvolle Lebensmittel erzeugen
    • biologische Vielfalt fördern
    • natürliche Lebensgrundlagen bewahren
    • Menschen eine lebenswerte Zukunft sichern

    Die Bioland-Mitglieder und -Partner arbeiten darüber hinaus nach den Bioland-Richtlinien und verpflichten sich damit, mehr als die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten. Bioland-Bauern müssen beispielsweise ihren gesamten Betrieb nach den Bioland-Richtlinien bewirtschaften. Eine teilweise konventionelle Bewirtschaftung, wie nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, ist bei Bioland nicht erlaubt. Einige weitere Beispiele: Bioland-Mitglieder dürfen pro Hektar nur 140 Legehennen oder 280 Hähnchen halten, während nach den gesetzlichen Vorschriften mit 230 Legehennen oder 580 Hähnchen knapp die doppelte Tieranzahl pro Fläche erlaubt ist. Strenger reglementiert ist auch die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen: Nach den gesetzlichen Vorschriften können selbst in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft 53 Zusatzstoffe verwendet werden – bei Bioland ist der Einsatz bei der Verarbeitung auf 24 begrenzt.

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  • Biopark

    Der ökologische Landbau ist in der EG-Öko-Verordnung seit Anfang der 1990er Jahre gesetzlich geregelt. Jeder Öko-Betrieb wird von einer unabhängigen und staatlich zugelassenen Kontrollstelle auf die Einhaltung der Verordnung überprüft.

    Die Prinzipien des Ökolandbaus sind:

    • geschlossener Betriebskreislauf
    • artgerechte Tierhaltung
    • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
    • Verzicht auf mineralische Stickstoffdünger zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
    • Verbot der Gentechnik
    • Produktion hochwertiger Lebensmittel

    Der ökologische Anbauverband BIOPARK e.V. wurde 1991 in Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Inzwischen gehören dem Verband landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeiter und Händler in 15 Bundesländern an, die nach den BIOPARK® - Richtlinien arbeiten. Somit ist der gesamte Warenfluss von der Erzeugung bis zum Endprodukt unter Kontrolle und garantiert die Einhaltung der strengen Verbandsrichtlinien. Diese Biopark-Richtlinien, die in verschiedenen Punkten deutlich über die Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung hinausgehen, werden ständig überprüft und an neue Gesetze und Vorgaben angepasst. So stellt der Verband zum Beispiel an die Tierhaltung hohe Ansprüche. Die Biopark-Richtlinien verlangen ausreichend und artgemäßen Auslauf für alle Tierarten und Weidegang sowie betriebseigenes Futter. In Biopark-Betrieben wird kein Tier in Anbindehaltung gehalten.

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  • Fairtrade

    Das Fairtrade-Siegel zeichnet fair gehandelte Produkte aus, die bessere Arbeits- und Lebensbedingungen für Bauern und Beschäftigte, einen schonenderen Umgang mit der Umwelt sowie die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten in Entwicklungsländern fördern.

    1,6 Millionen Kleinbauern und Beschäftigte in Afrika, Asien und Lateinamerika profitieren bereits von stabilen Mindestpreisen, der Fairtrade-Prämie für Gemeinschaftsprojekte und der Förderung von umweltschonendem Anbau. Fairtrade steht zudem für einen festen Mindestpreis, der die Kosten einer nachhaltigen Produktion deckt. Außerdem erhalten die Erzeuger eine Fairtrade-Prämie, die von den Bauern-Kooperativen dafür verwendet wird, Gemeinschaftsprojekte zu finanzieren. Fairtrade bietet Unterstützung, Schulungen und Beratung für Produzenten in den Anbauländern.

    Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT überprüft vor Ort, ob bei Produzenten und Händlern die Fairtrade-Standards eingehalten und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards erfüllt werden.

    Nur Produkte, die den Anforderungen der internationalen Fairtrade-Standards entsprechen, dürfen das Fairtrade-Siegel tragen. Wichtige Bestandteile der Standards sind zum Beispiel:

    • Ein fester Mindestpreis, der die Kosten einer nachhaltigen Produktion deckt
    • Eine Fairtrade-Prämie, die von den Bauern-Kooperativen dafür verwendet werden muss Projekte zu finanzieren, die der Gemeinschaft zu Gute kommen: wie zum Beispiel den Bau einer Schule, einer Krankenstation oder auch Investitionen in die lokale Infrastruktur
    • Das Verbot von Zwangsarbeit und illegaler Kinderarbeit
    • Diskriminierungs-Verbot
    • Ein Aufschlag für biologisch angebaute Produkte
    • Umweltstandards schränken den Gebrauch von Pestiziden und Chemikalien ein und verbieten gentechnisch veränderte Saaten

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  • FSC

    Das FSC®-Siegel des Forest Stewardship Council® kennzeichnet Holz-, Papier- und Tissue-Produkte aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft: FSC®-zertifizierte Forstbetriebe übernehmen gleichermaßen wirtschaftliche, ökologische und soziale Verantwortung.

    Der Forest Stewardship Council® (FSC) hat das Ziel, eine umweltgerechte, sozialverträgliche, aber auch wirtschaftliche Holznutzung zu sichern und zu zertifizieren. FSC hat dazu einen Standard entwickelt, der international anerkannt ist.

    FSC®-gelabelte Produkte stammen aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft: Für ihre Herstellung wird nicht mehr Holz entnommen als nachwächst, und die Forstbetriebe übernehmen neben der wirtschaftlichen in gleichem Maße auch ökologische und soziale Verantwortung:

    • Besitzansprüche, Landnutzungsrechte, Verantwortlichkeiten und die Rechte indigener Völker müssen berücksichtigt werden.
    • Gute Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte sind notwendig.
    • Die Auswirkungen auf die Umwelt müssen so gering wie möglich sein (z.B. Verwendung standortgerechter Baumarten, Vermeidung von Pestiziden).
    • Die Bewirtschaftungspläne müssen nachhaltig ausgerichtet sein, die nachhaltige Bewirtschaftung muss kontrolliert und bewertet werden.
    • Seltene und bedrohte Arten müssen geschützt werden.
    • Wälder mit hohem Schutzwert müssen erhalten werden.

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  • Haltungsform

    Im April 2019 haben die führenden Handelsunternehmen in Deutschland eine einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für tierische Erzeugnisse eingeführt, deren Kriterien unter dem Dach der Initiative Tierwohl stetig weiter entwickelt werden.

    Die vierstufige Klassifizierung unterscheidet zwischen Stallhaltung, Stallhaltung Plus, Außenklima und Premium/Bio-Qualität.

    Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, Tierwohl und nachhaltigem Genuss.

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  • Landwirtschaft für Artenvielfalt

    Mit dem Programm "Landwirtschaft für Artenvielfalt" setzen sich EDEKA und WWF gemeinsam mit Bio-Betrieben für mehr Artenvielfalt, also für den Schutz und die Förderung wildlebender Tier- und Pflanzenarten, in der deutschen Agrarlandschaft ein. Teil davon sind ebenso ökologische Anbauverbände, wie der Mitbegründer Biopark, sowie Demeter, Naturland und Bioland.

    Im Mittelpunkt des seit 2012 bestehenden Programms stehen Bio-Landwirt:innen, die auf ihren Flächen Artenvielfalt fördern. Unter naturschutzfachlicher Beratung setzen sie zahlreiche Maßnahmen zum Biodiversitätserhalt auf ihren Flächen um. Das Programm bringt auf über 53.241 Hektar mehr als 100 verschiedene, überwiegend regionale Produkte hervor. Damit zählt „Landwirtschaft für Artenvielfalt“ zu den größten privat finanzierten Agrobiodiversitätsprogrammen in Deutschland.

    Zu den Maßnahmen, die die Partner umsetzen, gehören z.B.

    • Ein- und mehrjährige Ackerbrachen für Wildkräuter und Insekten

    • Ein- und mehrjährige Blühflächen für Insekten

    • Nistkästen für Kleinvögel, Großvögel und Fledermäuse

    • Anbau von vielfältigen Fruchtfolgen und kräuterreichem Kleegras

    Einen besonderen Erfolg unseres Programms stellt die im Jahr 2020 gegründete Initiative von Landwirtschaft für Artenvielfalt für den ökologischen Obstanbau dar. Diese Initiative wurde gemeinsam mit der Fördergemeinschaft Ökologischer Obstbau e.V., den ökologischen Anbauverbänden, EDEKA Lieferanten und Beratungsorganisationen gestartet. Damit können sich auch Bio-Obst anbauende Betriebe für mehr Artenvielfalt auf ihren Flächen einsetzen.

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  • Naturland

    Produkte mit dem Naturland Zeichen wurden nach den strengen Naturland Richtlinien hergestellt. Diese gehen weit über den gesetzlichen EU-Standard hinaus, daher genießen Naturland Produkte ein Höchstmaß an Vertrauen und Sympathie. Mit seinen über 38.000 Mitgliedsbetrieben weltweit zählt Naturland zu den größten Öko-Verbänden. Die Entwicklung von Richtlinien und ihre Umsetzung in die Praxis ist das Herzstück der Arbeit eines ökologischen Anbauverbandes.

    Im Zentrum aller Naturland Richtlinien steht ein ganzheitlicher Ansatz, nachhaltiges Wirtschaften, praktizierter Natur- und Klimaschutz, Sicherung und Erhalt von Boden, Luft und Wasser sowie der Schutz des Verbrauchers. Naturland Richtlinien gab es längst, bevor die ersten gesetzlichen Regelungen der EU zum ökologischen Landbau verabschiedet wurden. Und auch heute gehen von der konsequenten Weiterentwicklung dieser Richtlinien wichtige Impulse aus. Naturland Richtlinien decken dabei auch Bereiche ab, die in der EG-Öko-Verordnung nicht geregelt sind, wie z.B. die ökologische Waldnutzung, Textil- und Kosmetika-Herstellung oder auch soziale Aspekte über die Sozialrichtlinien.

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  • V-Label

    Das V-Label ist ein international geschütztes Siegel zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland in den Kategorien "vegan" und "vegetarisch" von ProVeg e.V. vergeben. Im Rahmen der V-Label Lizenzierung wird geprüft, ob ein Produkt die Eigenschaften zur Kennzeichnung “vegan” oder “vegetarisch” erfüllt. Als Grundlage für die vom V-Label festgelegten Kriterien, die vegane oder vegetarische Produkte erfüllen müssen, dient die Definitionsempfehlung der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016 (VSMK).

    Prüfkriterien zur Auslobung vegan

    „Vegane“ Produkte dürfen:

    • keine Schlachtprodukte, keine Fette von Fischen, keine Fischbestandteile oder andere Meerestiere
    • keine Aromen tierischer Herkunft, keine Eier, kein Honig, keine Milcherzeugnisse, kein tierisches Wachs, kein Gelée Royale, keine tierischen Farbstoffe
    • kein Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
    • keine tierischen Trägerstoffe, Hilfsstoffe oder Zutaten tierischer Herkunft
    • keine Klärung mit tierischen Stoffen enthalten

    Weiterhin

    • muss der Produktionsablauf so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge durch tierische Stoffe erfolgen
    • soll die Kontamination mit tierischen Stoffen (Summe aller tierischen Substanzen) im Endprodukt unter 0,1 % (1 g/kg) liegen
    • gilt folgendes: wird der Richtwert von 0,1% überschritten, sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten; ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen, warum
    • führt eine Überschreitung des Wertes von 0,1% nicht zum Ausschluss einer Auslobung als „vegan“, wenn hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden
    • erhalten Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden müssen, kein V-Label
    • Prüfkriterien zur Auslobung vegetarisch

    “Vegetarische“ Produkte dürfen:

    • keine Schlachtprodukte, wie z.B. Innereien
    • keine Fette von Fischen, Fischbestandteile oder andere Meerestiere
    • keine Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis)
    • keine Eier aus Käfighaltung (einschließlich „ausgestaltete Käfighaltung” und Kleingruppenhaltung)
    • keine Eier außer Geflügeleier (z. B. kein Kaviar)
    • keine Milcherzeugnisse, bei denen tierisches Lab verwendet wurde
    • kein Gelée Royale
    • keine tierischen Farbstoffe (z. B. echtes Karmin)
    • kein Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
    • keine tierischen Trägerstoffe, außer Derivate von genannten Ausnahmen
    • keine Klärung mit tierischen Stoffen wie z. B. Gelatine, Fischblase enthalten.

    Weiterhin

    • muss der Produktionsablauf so gestaltet sein, dass möglichst keine unbeabsichtigten Einträge durch nicht-vegetarische Stoffe erfolgen
    • soll die Kontamination mit tierischen Stoffen (Summe aller tierischen Substanzen) im Endprodukt unter 0,1 % (1 g/kg) liegen
    • gilt folgendes: wird der Richtwert von 0,1% überschritten, sind Hersteller zu Nachbesserungen auf allen Vertriebs- und Verarbeitungsstufen angehalten; ist keine weitere Optimierung möglich, muss der Produzent begründen, warum
    • führt eine Überschreitung des Wertes von 0,1% nicht zum Ausschluss einer Auslobung als „vegetarisch“, wenn hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden
    • erhalten Produkte, die als GVO (enthält gentechnisch veränderte Zutaten) deklariert werden müssen, kein V-Label

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  • WWF

    NATURKIND Produkte, die vom WWF anerkannte ökologische Standards erfüllen und entsprechend der Kriterien unabhängiger Prüforganisationen zertifiziert sind, tragen zur besseren Orientierung zusätzlich den WWF-Panda. So finden Sie als Kundin oder Kunde unsere umweltverträglicher hergestellten NATURKIND Produkte als Alternativen im Sortiment noch schneller.

    Bei NATURKIND gilt: WWF prüft vor Kennzeichnung zusätzlich die regionale Wasser- und länderspezifische Sozialsituation.

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